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LG Bonn, 27.02.2004 - 10 O 417/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Bonn, 27.02.2004 - 10 O 417/02
- OLG Köln, 26.05.2004 - 2 U 39/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.03.1995 - VIII ZR 191/93
Auslegung von Urkunden im Urkundenprozeß; Beweislast hinsichtlich der Echtheit …
Auszug aus LG Bonn, 27.02.2004 - 10 O 417/02
§ 440 Abs. 1 ZPO die Echtheit des Testamentes zu beweisen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 1995, NJW 1995, 1683).Insbesondere besteht keine Vermutung, wonach eine nicht anerkannte Privaturkunde solange als echt zu behandeln ist, solange die behauptete Unterschriftsfälschung nicht bewiesen ist; dies zeigt bereits die Existenz des § 440 Abs. 1 ZPO (statt vieler: BGH, Urteil vom 22. März 1995, NJW 1995, 1683).
- OLG Köln, 03.09.1993 - 2 Wx 23/93
Unterschriftserfordernis beim Testament - Unwirksamkeit bei Fehlen
Auszug aus LG Bonn, 27.02.2004 - 10 O 417/02
Auch durch Zeugenbeweis über die Urheberschaft des Textes und die Ernstlichkeit der Erklärung kann die Namensunterschrift nicht ersetzt werden; die Unterschriftsleistung ist vielmehr unabdingbares Gültigkeitserfordernis, von dem aus Gründen der Rechtssicherheit nicht abgegangen werden kann (OLG Köln, Urteil vom 3. September 1993, FamRZ 1994, 330; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juni 1984, RPfleger 1984, 468; Bay0bLG, Beschluss vom 7. Mai 1991, … - OLG Hamm, 15.06.1984 - 15 W 116/83
Auszug aus LG Bonn, 27.02.2004 - 10 O 417/02
Auch durch Zeugenbeweis über die Urheberschaft des Textes und die Ernstlichkeit der Erklärung kann die Namensunterschrift nicht ersetzt werden; die Unterschriftsleistung ist vielmehr unabdingbares Gültigkeitserfordernis, von dem aus Gründen der Rechtssicherheit nicht abgegangen werden kann (OLG Köln, Urteil vom 3. September 1993, FamRZ 1994, 330; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juni 1984, RPfleger 1984, 468; Bay0bLG, Beschluss vom 7. Mai 1991, … - BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02
Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung
Auszug aus LG Bonn, 27.02.2004 - 10 O 417/02
Ausreichend dafür, dass ein Beweis als geführt anzusehen ist, ist vielmehr ein unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses der Beweisaufnahme nach freier Überzeugung des Gerichts gewonnener für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewißheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGH, Urteil vom 28. Januar 2003, VersR 2003, 474 [475] m.w.N.). - OLG Hamm, 14.03.1986 - 15 W 423/85
Formunwirksames Testament; Unterschrift auf einem unverschlossenen Briefumschlag
Auszug aus LG Bonn, 27.02.2004 - 10 O 417/02
Erst die eigenhändige Unterschrift garantiert die Ernstlichkeit der letztwilligen Verfügung, dient dem Schutz vor Übereilung und dokumentiert die Übernahme der Verantwortung für den darüber stehenden Testamentstext; zudem dienst sie der Vermeidung von Streitigkeiten (vgl. OLG Hamm FamRZ 1986, 728;… Palandt - Edenhofer, § 2247 Rdnr. 11).
- OLG Köln, 26.05.2004 - 2 U 39/04
Überprüfung der Beweiswürdigung eines Gerichts bzgl. der Echtheit der auf einem …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin vom 11. März 2004 gegen das am 27. Februar 2004 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 417/02 - durch einstimmigen Beschluß gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.